Die Grundlage jeder Vermietung ist der Mietvertrag. Dabei gilt es, gewisse Regeln und Vorschriften zu beachten. Je nach Mietverhältnis ist zusätzlich auf die besonderen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes Rücksicht zu nehmen. Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sollten unbedingt im Mietvertrag festgehalten werden. Wichtig ist dabei wie bei allen Verträgen, dass diese von einem Notar oder Anwalt auf deren Gültigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
Was sind die wichtigsten Angaben, die im Mietvertrag enthalten sein sollten?
Angaben von Mieter und Vermieter: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Beschreibung und Ausstattung des Mietgegenstandes: Adresse, Zimmeranzahl, Ausstattung, Heizung, Größe ... Welche Gemeinschaftsanlagen dürfen vom Mieter mitbenutzt werden?
Vertragsdauer: Beginn und Ende des Mietverhältnisses. Die Befristung ist dabei unbedingt schriftlich festzuhalten – ansonsten gilt das Mietverhältnis automatisch als unbefristet.
Höhe & Fälligkeit des Mietzinses: Angabe des Hauptmietzinses zzgl. Steuern. Ebenso sind die Betriebskosten und evtl. besondere Aufwendungen (z.B. Akontobetrag für Heizung) anzuführen. Wichtig ist zudem festzuhalten, zu welchem Stichtag der Mietzins und auch die Betriebskosten jeweils fällig sind.
Kaution: In welcher Höhe und auf welche Art wird die Kaution hinterlegt?
Untervermietung, Haustiere, Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter ... : Je genauer und detaillierter alle Angaben im Mietvertrag festgehalten werden, desto geringer ist das Risiko, dass im Nachhinein Unstimmigkeiten und Missverständnisse entstehen können.
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