Mieter und Vermieter haben sich gefunden und sind sich einig, das Mietverhältnis einzugehen. Der nächste Schritt ist die Klärung aller Details. Ein wichtiger Punkt und auch Bestandteil des zu erstellenden Mietvertrages ist die Mietkaution. Eine Mietkaution ist dazu gedacht, den Vermieter gegen mögliche Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, abzusichern.
Wie kann die Mietkaution hinterlegt werden? Die Mietkaution wird nach Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Am häufigsten wird die Kaution per Bankgarantie gesichert. In Ausnahmefällen ist auch eine Bezahlung in Form von Bargeld oder einem Sparbuch möglich.
Höhe der Mietkaution: Die Höhe der Mietkaution ist frei wählbar. Allerdings gibt es in Österreich eine Obergrenze von maximal 6 Brutto-Monatsmieten. Üblich sind bei uns jedoch für die meisten Kautionen 3 Brutto-Monatsmieten.
Was sichert die Kaution? Die Kaution sichert Schäden am Mietobjekt, nicht bezahlte Betriebskosten und nicht bezahlte Mieten. Dabei ist wichtig, dass beim Einzug ein vollständiges Übergabeprotokoll inkl. Fotos erstellt wird. In diesem sollten alle bereits vorhandenen Schäden festgehalten sein, damit es beim Auszug keine Unstimmigkeiten gibt.
Rückzahlung der Mietkaution: Sobald das Mietverhältnis beendet und die Wohnung an den Vermieter übergeben wurde, hat die Rückzahlung der Kaution zu erfolgen. Sollten Schäden am Mietobjekt entstanden sein, ist es für den Vermieter möglich, die Kaution bzw. einen Teil davon einzubehalten. In diesem Fall ist es ratsam, umgehend das Gespräch zu suchen und die Sachlage zu klären.
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