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Kann ich meine Immobilie steuerfrei verkaufen?



Grundsätzlich fällt beim Verkauf einer Immobilie die Immobilienertragsteuer an. Diese wird bei privaten Immobilien erhoben. Es gibt jedoch eine Ausnahme! Es handelt sich dabei um die Hauptwohnsitzbefreiung, die in folgenden Fällen zur Anwendung kommt:


  • Der Verkäufer muss seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre im Objekt gewohnt haben.

  • Der Verkäufer muss innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre durchgehend im Objekt gewohnt haben.


Um die Hauptwohnsitzbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser muss mittels Meldezettel erbracht werden.


Für alle Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir für Sie!


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