Im Grundbuch sind Grundstücke, deren Eigentümer und damit verbundene Rechte und Pflichten eingetragen. Das Grundbuch ist öffentlich und für jeden einsehbar. Im Wesentlichen besteht ein Grundbuchauszug aus folgenden drei Blättern:
1. Das A-Blatt: Gutbestandsblatt
Hier sind Grundstücksnummer, Benützungsart, Fläche und Liegenschaftsadresse und die mit der Liegenschaft verbundenen Rechte angeführt.
2. Das B-Blatt: Eigentumsblatt
In diesem Blatt ist der Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Weiters ist ersichtlich, aufgrund welcher Urkunde das Eigentumsrecht erworben wurde.
3. Das-C-Blatt: Lastenblatt
Dieses enthält die Belastungen (wie z.B. Pfandrechte, …), die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbunden sind.
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