top of page

Rechte und Pflichten von Mietern


Architekturplan mit Miniaturfiguren und Modell eines Hauses im Bau

Mieter sind in Österreich sehr gut geschützt und haben in Bezug auf die Wohnung viele Rechte. Sie haben aber auch Pflichten, die über das Bezahlen der Miete hinausgehen.


Der Vermieter überlässt dem Mieter seine Wohnung gegen einen monatlich zu bezahlenden Betrag – die Miete. Im Gegenzug dazu hat der Mieter jedoch nicht nur diese Miete pünktlich zu bezahlen. Er ist ebenso dazu verpflichtet, die Wohnung und die Allgemeinflächen mit Sorgfalt zu behandeln und sich den anderen Hausbewohnern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten. Die Hausordnung gilt hier als Grundlage für die angebrachten Verhaltensweisen.


1. Rechte der Mieter

Es ist ein Recht der Mieter, die Betriebskostenabrechnung einzusehen. Die Mietwohnung darf vom Vermieter nicht ohne vorherige Ankündigung und Terminabstimmung mit dem Mieter betreten werden. Ausnahme: sollte Gefahr in Verzug sein, ist ein eigenmächtiges Betreten der Wohnung durch den Vermieter erlaubt – etwa bei einem Wasserrohrbruch. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen fallen in den Bereich des Vermieters und können bei diesem eingefordert werden.


2. Pflichten der Mieter

Neben all den Rechten gibt es aber auch Pflichten, die Mieter erfüllen müssen. Mieter einer Wohnung sind dazu verpflichtet, die Wohnung sowie den gemeinschaftlichen Teil des Hauses mit Sorgfalt zu behandeln. Zudem besteht eine Verpflichtung, sich den anderen Hausbewohnern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten und sich an die in der Hausordnung vorgegebenen Regeln zu halten. Will ein Mieter größere Umbauten oder Renovierungen in der Wohnung vornehmen, hat er zuvor das Einverständnis des Vermieters einzuholen, auch wenn der Mieter selbst für die Kosten aufkommt. Ebenso sind ernstere Schäden, wie undichte Leitungen, verpflichtend dem Vermieter zu melden.


3. Ungültige Klauseln im Mietvertrag

Alle Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter werden nach dem Mietrechtsgesetz im Mietvertrag festgehalten. Wer auf eigene Faust eine Wohnung mietet wird schnell feststellen, dass dennoch immer wieder gesetzeswidrige Klauseln in Mietverträgen zu finden sind. Mieter sind dann nicht dazu verpflichtet, sich an diese Klauseln zu halten, selbst wenn sie den Mietvertrag unterzeichnet haben.


Abseits all dieser Rechte und Pflichten ist das beste Rezept für ein angenehmes Mietverhältnis noch immer das gemeinsame Gespräch. Pflegen Mieter und Vermieter eine ehrliche und offene Kommunikation sind all die oben erwähnten Themen im Normalfall problemlos zu vereinbaren.

Für alle Fragen zum Thema Mietwohnungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir für Sie!





bottom of page